Ja, der Vermieter darf die Kosten für den Räumdienst und die Eis-/Schneebeseitigung im Rahmen der Betriebskostenabrechnung umlegen, wenn dieses im Mietvertrag geregelt ist. Dies gilt für:
- Kosten der Straßenreinigung oder
- Kosten des Hausmeisters/Hausmeisterdienstes
Auch die Eigenleistungen des Vermieters, das heißt wenn der Vermieter selbst Schnee schippt, dürfen auf den Mieter umgelegt werden.