Was bedeutet Gemeinschaftseigentum?
Nicht zum Sondereigentum, sondern zum sogenannten Gemeinschaftseigentum gehören alle tragenden Teile des Gebäudes. Dazu gehören das Treppenhaus, das Dach, der Schornstein, die Außenanlagen, der Stromzähler, die tragenden Wände in der Eigentumswohnung, der Aufzug, die Abzweigung der Versorgungsrohre zu einer Wohnung, die Zu- und Ableitungen zum Gebäude, das Fundament, die Kanalisation, die Gegensprechanlage, der Estrich, die [...]