Was versteht das WEG unter Sondereigentum?
Mit Sondereigentum wird der Teil des Wohnungseigentums bezeichnet, der im Alleineigentum eines einzelnen Eigentümers steht. Nach §2 WEG kann das Sondereigentum durch Vertrag aller Miteigentümer eines Grundstücks oder durch Teilung (Teilungserklärung) des alleinigen Eigentümers begründet werden. Der Gegenstand des Sondereigentums wird in §5 WEG geregelt. Der konkrete Umfang des Sondereigentums ist grundsätzlich in der Teilungserklärung [...]