Sondereigentum: Hausverwaltung in der WEG mit mehreren Eigentümer*innen

Sondereigentum verwalten

Sie vermieten eine Eigentumswohnung in einer Wohnungs­eigen­tümer*­innen­gemein­schaft?
Die Verwaltung Ihres Sondereigentums ist bei PST in Gelsenkirchen in den besten Händen.

Ihre Interessen vertreten wir gegenüber Mieter*in, Dienstleistungs- und Hand­werks­unternehmen und allen weiteren Beteiligten.

Ihr Sondereigentum im Ruhrgebiet und in der Emscher-Lippe-Region

Als Sondereigentum gilt Ihre Eigen­tums­wohnung selbst – im Gegensatz zum Gemeinschaftseigentum wie gemeinschaftlich genutzte Bestandteile der WEG-Anlage.
Diese Differenzierung grenzt anfallende Kosten genau ab.

PST Immobilienmanagement e.K. verwaltet Ihr Sondereigentum in der Wohnungseigentümer*innengemeinschaft kaufmännisch und technisch. Und Ihre Wunschmieter*in finden wir auch!

  • Zertifizierter Verwalter (IHK)
  • Mieter*innenbetreuung und Koordination von Handwerksaufträgen
  • Fristgerechte Entgegennahme oder Einzug der Mieten und Nebenkosten
  • Wohnungsabnahmen und Übergaben mit Protokollen zum Eigentümer*innenschutz
  • Schnelle Neuvermietung über Deutschlands größtes Immobilienportal
  • Erstellung der Betriebs- und Heizkostenabrechnungen

Verlassen Sie sich auf unser Know-how –
wir verwalten Ihr Sondereigentum persönlich und profitabel!

Kontakt
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Gute Zahlen

Alle Abrechnungen

Für Ihre Klarheit.

Gute Kommunikation

Konstruktiver Austausch mit Beirät*innen

Für Ihre Interessen.

Gute Vermietung

Schnelle Neuvermietung

Für Ihren Gewinn.

Gute Pflege

Regelmäßige Besichtigungen

Für Ihre Gewissheit.

Fragen und Antworten zu Ihrer Eigentumswohnung (Sondereigentum)

Wer eine Eigentumswohnung – das Sondereigentum – vermietet, trägt die Kosten für die Hausverwaltung: Bankgebühren für die Kontoführung des Hausgeldes, Aufwendungen für die Eigentümerversammlung, Porto, Zinsen und Telefon, Honorare für Gutachten, Rechtsanwält*innen, Gerichtskosten und ähnliche Ausgaben.

Reparatur-, Instandhaltungskosten und Rücklagen – inklusive Sonderumlagen – sind ebenfalls Sache der vermietenden Partei.

Ausgenommen ist die mietvertragliche Klausel für so genannte Kleinreparaturen:
www.mietrecht.org/kleinreparaturen/

Genau wie die Verwaltungskosten für das Sondereigentum sind die Kosten für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums nicht umlagefähig, wie es im Sprachgebrauch der Hausverwaltung heißt.

Ein klares Ja!

Das Finanzamt berechnet den Eigentümer*innen die Grundsteuer B. Im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung darf die Grundsteuer B den Mieter*innen einer Eigentumswohnung weiterberechnet, also auf sie „umgelegt“ werden – in voller Höhe. Sonderfälle für die Umlage der Grundsteuer B und die Betriebskosten:

  • Wenn Sie selbst eine Wohnung in Ihrem Mehrfamilienhaus bewohnen, zahlen Sie anteilig die Grundsteuer B.
  • Sind Sie Eigentümer*in eines „Mischobjekts“ mit Wohn- und Geschäftseinheiten, können Sonderregelungen für die Verteilung und Umlage der Betriebskosten gelten.
  • Alle umlagefähigen Kosten finden Sie in der Betriebskostenverordnung (BetrKV)

Wichtig: Im Mietvertrag müssen Betriebskosten und ihre Zahlung unbedingt festgehalten werden!

Eigentümer*innen sind finanziell für ihr Sondereigentum verantwortlich: Sie tragen alle Kosten für Renovierungen und Reparaturen – auch für Schäden am Sondereigentum anderer oder am Gemeinschaftseigentum. Wer Sondereigentum vermietet, haftet laut Gesetz für Schäden durch die Eigentumswohnung.

‌Relativ häufig sind Wasserschäden, die sich auch auf benachbarte Wohnungen auswirken. Eigentümer*innen der Wohnung mit der Schadensquelle – in diesem Fall sogar wörtlich! – lassen neben ihrem eigenen Sondereigentum auch die anderen betroffenen Eigentumswohnungen instand setzen.

Entsteht ein Schaden am Sondereigentum durch das Gemeinschaftseigentum, haftet die Eigentümergemeinschaft oder die Gebäudeversicherung. Wie so oft kommt es jedoch ganz auf die Art des Schadens an und ob ein „Verschulden“ der WEG vorliegt – es ist also nicht ganz einfach!

Ob Sie eine oder mehrere Eigentumswohnungen vermieten oder Ihr Sondereigentum selbst bewohnen, mit Ihrem Team PST Immobilienmanagement als Hausverwaltung sind Sie immer auf der sicheren Seite.

Vertrauen Sie uns Ihr Sondereigentum lieber früher als später an – wir sind auf alle Fälle und Ausnahmefälle in der Hausverwaltung gut vorbereitet!

Noch Fragen? Das Team der PST Immobilienmanagement in Gelsenkirchen antwortet Ihnen gerne persönlich!