WEG-Verwaltung: Verwaltung von Wohneigentum mit mehreren Eigentümer*innen

Für WEG-Eigentum gelten Besonderheiten – mit PST Immo­­bilien­­mana­ge­­ment handeln Sie immer rechts­sicher:

In der WEG-Gemeinschaft sind regel­mäßige jährliche Eigen­tümer*­innen­ver­sammlung mit Protokollen, Wirt­schafts­pläne und viele weitere Punkte vorgeschrieben.

Langjährige Erfahrung und der Sachkundenachweis als Zertifizierter Verwalter (IHK) machen PST zum sehr guten Partner Ihrer Eigen­tümer*­innen­gemein­schaft im Ruhrgebiet und in der Emscher-Lippe-Region.

Immobilienmanagement für
Ihr WEG-Eigentum:
PST in Gelsenkirchen

Unser Tagesgeschäft in Ihrer WEG-Verwaltung sind alle kaufmännischen und technischen Fragen – von der Haus­ordnung über die Renovierung bis zu Versicherungen.

Dabei kommunizieren wir in Ihrem Sinne mit verschiedensten An­sprech­partner*­innen rund um Ihre WEG-Immobilie: Eigen­tümer*­innen und Verwalter*­innen, Beirät*­innen, Kontakt­personen aus Handwerk und Behörden.

Hausverwaltung mit Feingefühl für Ihre Eigen­tümer*­innen­gemein­schaft

Bei der Vielfalt der Eigentümer*innen und der Themen in Sachen WEG-Wohn­­eigen­tum ist auch mal etwas strittig – das ist menschlich! Wir tragen als Moderator mit Fingerspitzengefühl und Klartext zum Wohnwert Ihres Eigentums bei.

  • Zertifizierter Verwalter (IHK)
  • Exakte und effiziente Jahresabrechnungen
  • Erfolgreiche Eigentümer*innenversammlungen
  • Technische Kontrollen bei regelmäßigen Besichtigungen
  • Wirkungsvolle Kommunikation
    mit Wohnungseigentümer*innen und Beirät*innen
  • Zusammenarbeit mit Bauträgern
  • Gründung von neuen Wohnungs­eigentümer*innen­gemein­schaften in Kooperation mit Notaren
Wohnungseigentum verwalten

Nutzen Sie unsere Expertise und Erfahrung für Ihr WEG-Eigentum –
wir pflegen Ihren kostbaren Besitz!

Kontakt
Kontakt

Gute Zahlen

Alle Abrechnungen

Für Ihre Klarheit.

Gute Pflege

Regelmäßige Besichtigungen

Für Ihre Gewissheit.

Gute Zusammenarbeit

Ständiger Handwerkerkontakt

Für Ihre Sicherheit

Gute Kommunikation

Konstruktiver Austausch mit Beirät*innen

Für Ihre Interessen.

Fragen und Antworten zur WEG-Verwaltung (Wohneigentum mit mehreren Eigentümer*innen)

Ganz einfach:

Das Sondereigentum ist die Eigentumswohnung selbst – und alles, was dazu gehört:
Eingebaute Bestandteile wie sanitäre Installationen, Zwischenwände, Innentüren und Einbauschränke.

Ein Sondereigentum kann auch ein Büroraum, ein Garagenstellplatz oder eine Ladenfläche sein, dann heißt es Teileigentum. Einen rechtlichen Unterschied gibt es nicht zwischen Sonder- und Teileigentum.

Und was ist das Gemeinschaftseigentum?

Gemeinsam genutzte Bereiche wie Kellergänge, Briefkastenanlagen, auch Dächer und Fassaden gehören allen Wohnungseigentümer*innen gemeinschaftlich. Für Balkone und Fenster gibt es einige Besonderheiten – PST Immobilienmanagement in Gelsenkirchen informiert Sie gerne zum Sonder- und Gemeinschaftseigentum.

Für klare Verhältnisse: Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum in der WEG

Das Sondereigentum gehört Ihnen als Wohnungseigentümer*in: Sie kommen für sämtliche Kosten Ihrer Eigentumswohnung auf. Und die fürs Gemeinschaftseigentum tragen alle gemeinsam – zu den vertraglich festgelegten Anteilen.

Die Unterscheidung zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum ist das Fundament für eine reibungslose Hausverwaltung und ein konstruktives Zusammenleben in der Wohnungseigentümergemeinschaft!

Ganz klar:

Außenfenster einer Eigentumswohnung gehören der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).
Das ist sogar Gesetz, sie sind also „zwingend“ Gemeinschaftseigentum (§ 5 Abs. 2 WEGesetz).

In der Teilungserklärung steht etwas anderes? Selbst dann erkennt die Rechtsprechung die Fenster nicht als Sondereigentum an.

Wer als Eigentümer*in die „eigenen“ Fenster renovieren möchte, braucht dafür den Beschluss der Eigentümerversammlung – und muss ihn vorher beantragen (und genehmigen lassen!): Für sämtliche Änderungen an Fensterrahmen, Verglasung, Fensterläden, Außenjalousien, Außenrollläden, Markisen, Fenstersimsen und äußeren Fensterbänken.

Innere Fensterbänke gehören zum „Hoheitsgebiet“ der Eigentümer*innen: Über dieses Sondereigentum dürfen Sie allein bestimmen!

Ganz sicher:

Die Teilungserklärung legt das Gemeinschaftseigentum und das Sondereigentum fest –
und sorgt so für die Rechtssicherheit der Eigentümer*innen und der WEG-Verwaltung.

Im Detail: Der so genannte „sachenrechtliche“ Teil betrifft die Aufteilung des Wohn- oder Teileigentums in Miteigentumsanteile: Die Gemeinschaftsordnung enthält Grundregeln für das Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungs- oder Teileigentümer*innen untereinander, auch „Gebrauchsregeln“ (§ 15 Abs. 1 WEG) sind darin enthalten. Fehlende Regeln müssen in einer Eigentümerversammlung durch Mehrheitsbeschluss festgelegt werden.

Und was ist mit der Hausordnung?

Auch diese kann in einer Teilungserklärung enthalten sein, wird jedoch meist erst anschließend beschlossen. Was noch geregelt werden kann: Die Verteilung von Betriebs- und Nebenkosten oder Sondernutzungsrechte wie beispielsweise an Stellplätzen.

Die Teilungserklärung für das Grundbuch – und für freie Köpfe

Die Teilungserklärung ist eine wichtige Rechtsgrundlage des Wohnungs- oder Teileigentums und wird einmalig für das Grundbuchamt abgegeben, wenn man das Wohn- oder Teileigentum „begründet“ – also Eigentümer*in wird.

Was sich trocken anhören mag, hält Wohnungseigentümer*innen in der Praxis den Kopf frei: Schließlich kann und will niemand Tag für Tag neue Regeln aushandeln!

Noch Fragen? PST Immobilienmanagement in Gelsenkirchen antwortet Ihnen gerne persönlich!